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Die Mietvertrag Vorlage für Österreich

Ein Muster für einen Mietvertrag in Österreich zu finden kann mitunter recht schwierig werden. Viele Mieter:innen und Vermieter:innen haben den Wunsch einen vollausgefüllten adaptieren Vertrag per Download als PDF zu erhalten.

Mietvertrag für Teilanwendung

Mietvertrag für Vollanwendung

Unsere Möglichkeiten

Aktuell verwenden wir Muster für den Teilanwendungsbereich und den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG).

Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser gehören aufgrund der fehlenden rechtlichen Anwendbarkeit noch nicht dazu. Wir empfehlen bei diesen Immobilien auf unsere kommenden Muster zu warten oder Anwält:innen für Immobilienrecht zu konsultieren. Andernfalls besteht das Risiko, dass getroffene Bestimmungen und Regelungen aus unseren Vorlagen nicht zur Anwendung kommen.

Um Missverständnisse und nichtige, schlimmstenfalls sogar unbefristete Mietverhältnisse vorzubeugen sollten unsere Anleitungen genau beachtet werden. Aufgrund der Gesetzeslage ist es uns nicht möglich die Höhe des Mietzinses zu überprüfen. Betriebskosten übernehmen Sie bitte der aktuellen Vorschreibung Ihrer Hausverwaltung.

Die folgenden Informationen sollen dazu dienen die Thematik rund um das Mietrechtsgesetz (MRG) und die damit verbunden Themen in Österreich besser zu verstehen und einen Einblick zu gewinnen.

Dabei befassen wir uns wesentlich mit den Eigenschaften von unbefristeten und befristeten Mietverträgen, eben jene Vorlagen, die auf unserer Homepage zum Kauf angeboten werden.

Wesentliche Merkmale unserer Verträge

Unbefristeter Mietvertrag und Kündigung des Mietverhältnisses

Ein unbefristeter Mietvertrag bedeutet, dass keine Mietdauer im Mietvertrag festgelegt wird. Anders als bei einem befristeten Mietvertrag hat der Mietvertrag so lange bestand bis dieser aus einem im Gesetz und Vertrag vorgesehenen Grund gekündigt wird.

Die Kündigungsfrist bei einem unbefristeten Mietvertrag beträgt, soweit nicht anders vereinbart, einen Monat.

Im Vollanwendungsbereich des MRG, sowie im Teilanwendungsbereich des MRG kann der/die Vermieter:in einen unbefristeten Mietvertrag seiner/ihrer Eigentumswohnung nur aus einem wichtigen Grund kündigen. Die Kündigung muss gerichtlich erfolgen.

Kündigung des Mietverhältnis

Als wichtiger Grund zur Auflösung/Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags gelten insbesondere die folgenden im MRG angeführte Gründe:

  • Der/die Mieter:in hat einen Zahlungsrückstand von mindestens 8 Tagen. Trotz Mahnung hat der/die Mieter:in den Mietzins nicht beglichen.
  • Der/die Mieter:in erbringt nicht die vereinbarten Dienstleistungen.
  • Die Wohnung wird erheblich nachteilig durch den/die Mieter:in gebraucht. Im Besonderen wird die Wohnung stark vernachlässigt.
  • Rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Mietverhalten gegenüber Hausmitbewohner:innen.
  • Strafbare Handlungen gegenüber dem/der Vermieter:in, den Nachbarn, Hausmitbewohner:innen und deren körperliche Sicherheit oder dem Eigentum.
  • Gänzliche Weitergabe der Wohnung (Mietgegenstandes). Es liegt gleichzeitig in der nächsten Zeit kein dringender Bedarf des/der Mieter:in oder eintrittsberechtigter Personen vor.
  • Teilweise Weitergabe der Wohnung (Mietgegenstandes) mit einer unverhältnismäßig hohen Gegenleistung.
  • Ableben des/der Mieter:in. Es gibt zudem keine eintrittsberechtigten Personen.
  • Nicht regelmäßige Benutzung der Wohnung (Mietgegenstand) durch den/die Mieter:in oder eintrittsberechtigter Personen mit dringenden Wohnbedürfnissen. Unerhebliche Abwesenheit (z.B.: Kur, Arbeit, Unterricht) ist davon ausgenommen.
  • Nichtverwendung der Wohnung in vereinbarter oder gleichwertiger Tätigkeit. Abwesenheit (z.B.: Kur, Arbeit, Unterricht) ist davon ausgenommen.
  • Dringender Wohnbedarf des/der Vermieter:in oder eintrittsberechtigten Personen (Kinder, Enkel:innen oder Urenkel:innen). Der/die Vermieter:in muss die Wohnung für sich oder eintrittsberechtigte Personen benötigen.
  • Der Eigenbedarf wird von einem Gericht streng geprüft. Die Kündigung hat nur dann Erfolg, wenn die Interessen des/der Vermieter:in gegenüber dem/der Mieter:in überwiegen und dem/der Vermieter:in eine besondere Beeinträchtigung entsteht wird der Kündigung des Mietverhältnisses stattgegeben.
  • Eine Prüfung der Interessen ist nicht notwendig, wenn der/die Vermieter:in Eigenbedarf ankündigt und dem/der Mieter:in Ersatz beschafft.
  • Es besteht ein dringender Bedarf an einer Dienstwohnung für Betriebsangehörige.
  • Eine Wohnung (Mietgegenstand) ist im Besitz einer Verwaltungsbehörde. Die Behörde benötigt die Wohnung zu Verwaltungszwecken. Dem/der Mieter:in muss jedoch Ersatz beschaffen werden.
  • Es besteht ein Untermietverhältnis zwischen Hauptmieter:in und einem/einer Untermieter:in. Dieses Verhältnis verletzt wichtige Interessen des/der Hauptmieter:in.
  • Das Objekt befindet sich in einem Haus, für welches ein Abbruch bewilligt wurde. Dabei ist dem/der Mieter:in Ersatz zu beschaffen. (Abbruchbewilligung oder auch Baubewilligung)
  • Selbiges gilt für die Planung eines Abbruches oder Umbau, wenn dem/der Mieter:in Ersatz beschafft wird. (Baubewilligung)
  • Eine Kündigung in einer Kategorie D Wohnung ist auch dann möglich, wenn der/die Mieter/in sich weigert eine Aufwertung selbst zu veranlassen oder durch den/die Vermieter:in zuzulassen. Dem/der Mieter:in muss dazu Ersatz beschaffen werden.

Unzulässig sind jedenfalls weitergreifende oder unbeschränkte Kündigungsmöglichkeiten des Mietverhältnis durch den/die Vermieter:in, selbst wenn solche Vereinbarungen im Vertrag getroffen wurden.

Der/die Mieter:in kann, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen, ein unbefristetes Mietverhältnis „jederzeit“ – unter Einhaltung von allfälligen vereinbarten oder gesetzlich definierten Fristen – kündigen. Die Kündigung muss jedenfalls schriftlich, kann aber auch gerichtlich erfolgen.

Befristeter Mietvertrag

Ein befristeter Mietvertrag basierend von unserem Muster unterliegt entweder dem Vollanwendungsbereich oder dem Teilanwendungsbereich. Die Mietverträge können Sie je nach Auswahl einfach als PDF herunterladen.

Somit stellen Sie sicher, dass die Vermietung Ihrer Eigentumswohnungen bzw. Ihrer Immobilien aktuelle Regelungen beinhalten und somit eine solide Grundlage darstellt. Bitte beachten Sie, dass Mietverträge für Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser aufgrund der rechtlichen Bestimmungen noch nicht dazu gehören können.

Ein Mietvertrag mit konkretem Ablaufdatum

Mietverträge mit einer Befristung enthalten ein vorgegebenes Enddatum. Dies bedeutet, dass die Mietverträge nicht extra aufgekündigt werden müssen. Sie enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit (ACHTUNG: zur Rückstellung muss man den/die Mieter:in aber trotzdem auffordern!). Ein befristeter Vertrag kann in den Vollanwendungsbereich oder in den Teilanwendungsbereich MRG fallen.

Welcher Bereich des MRG zur Anwendung kommt, soll einfach mit den Hilfestellungen auf unserer Homepage aufgrund Ihrer Angaben ermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass Mietverträge mit einer Befristung unter drei Jahren nicht zulässig sind und automatisch ein unbefristeter Mietvertrag vorliegt, sollte diese Vereinbarung getroffen werden.

Die Verlängerung von befristeten Verträgen

Die Befristung von Mietverträgen kann beliebig oft verlängert werden. Um befristete Mietverträge wirksam zu vereinbaren müssen die Mietverträge der Wohnungen schriftlich abgeschlossen werden. Fallen Wohnungen in den Vollanwendungsbereich MRG ist bei befristeten Mietverträgen ein Befristungsabschlag von 25% auf die höchstzulässige Miete anzusetzen.

Außerdem gilt die ehest mögliche Kündigung für befristete Mietverträge die dem Vollanwendungsbereich oder Teilanwendungsbereich unterliegen nach Ablauf eines Jahres. Die Kündigung ist immer schriftlich an den/die Vermieter:in zu übermitteln. Eine Änderung der Frist zur Kündigung zugunsten des/der Vermieter:in bzw. für seine/ihre Eigentumswohnung ist in Österreich unzulässig.

Eine Änderung zugunsten des/der Mieter:in dagegen schon. Beispielsweise kann eine Kündigungsfrist von einem Monat bei befristeten Verträgen mit den oben genannten Vorraussetzungen vereinbart werden.

Die Beendigung eines befristeten Vertrages

Bei Beendigung des Mietverhätnis gilt, dass der/die Mieter:in dem/der Vermieter:in die Wohnung geräumt übergeben muss. Festgehalten wird, dass es sich um eine ordentliche Befristung und eine gültige Kündigung handeln muss. Wenn die vermietenden Wohnungen nicht spätestens am letzen Tag des Mietverhältnis zurückgegeben wurden, dann besteht (ACHTUNG: sollte innerhalb von 14 Tagen erfolgen!) die Möglichkeit einer vermieterseitigen Räumungsklage.

Der Übergabeauftrag

Um eine aufwendige Räumungsklage zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, dass der/die Vermieter:in einen Übergabeauftrag bei Gericht einbringt. Der/die Vermieter:in kann den Übergabeauftrag 6 Monate vor dem tatsächlichen Ende der Befristung bei Gericht ansuchen. Der/die Mieter:in kann dagegen seine/ihre Einwände innerhalb von vier Wochen kundtun.

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